Akutfall? Keine Angaben zur Sache. Nichts unterschreiben. Direkt anrufen.

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Bundesweite Strafverteidigung

Verteidigung beginnt mit dem nächsten richtigen Schritt.

Ob erste Vorladung, laufende Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage oder Urteil: Wir ordnen die Verfahrenslage ein, sichern Fristen, beschaffen die Akte und entwickeln eine Strategie, die zum Beweisstand und zu Ihren persönlichen Zielen passt.

Die wichtigste Grundregel

Keine Einlassung, bevor die Beweislage bekannt ist.

Beschuldigte dürfen schweigen und anwaltlichen Beistand wählen. Das ist kein Schuldeingeständnis, sondern die Grundlage einer informierten Verteidigung. Wir übernehmen die Kommunikation und prüfen, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich wissen.

  • Tatvorwurf, Rolle und Verfahrensstand erfassen
  • Fristen und akute Maßnahmen sofort sichern
  • Akteneinsicht beantragen und Beweislage bewerten
  • Einlassung und Verfahrensziel bewusst entscheiden

Ihre Verfahrenslage

Was ist passiert – und was muss jetzt geschehen?

Wählen Sie Ihre aktuelle Situation. Sie erfahren zuerst, was jetzt zu tun ist, und anschließend, welche Verteidigungswege bestehen.

Der Tatvorwurf

Die Beweise und rechtlichen Voraussetzungen im Detail.

Ein Tatvorwurf ist noch kein Beweis. Wir prüfen gesetzliche Merkmale, Zeugenaussagen, Dokumente, digitale Spuren und alternative Geschehensabläufe.

Nebenfolgen früh mitdenken

Ein Strafverfahren betrifft oft mehr als die Strafe.

Das richtige Verteidigungsziel ergibt sich aus Ihrer persönlichen Lage. Deshalb berücksichtigen wir auch Folgen, die in der Ermittlungsakte zunächst nur am Rand erscheinen.

  • 01
    Fahrerlaubnis und Mobilität

    Fahrverbot, vorläufige Entziehung, Sperrfrist und berufliche Abhängigkeit.

  • 02
    Beruf und öffentlicher Dienst

    Arbeitsverhältnis, Beamtenstatus, Approbation, Gewerbe und Zuverlässigkeit.

  • 03
    Aufenthalt und Reisen

    Ausländerrechtliche Folgen, Einreisebeschränkungen und internationale Bezüge.

  • 04
    Vermögen und Unternehmen

    Einziehung, Vermögensarrest, Kontosperren und betriebliche Handlungsfähigkeit.

  • 05
    Register und Reputation

    Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Bewährung und öffentliche Kommunikation.

Unsere Arbeitsweise

Sachlich prüfen. Persönlich erklären. Konsequent handeln.

Wir verbinden genaue Aktenarbeit mit einer Kommunikation, die Sie verstehen. Sie wissen, welches Ziel verfolgt wird, welche Entscheidung ansteht und welche Risiken zu berücksichtigen sind.

  1. 01
    Akute Risiken und Fristen sichern

    Sofortmaßnahmen, Termine und wichtige Schreiben.

  2. 02
    Beweislage vollständig erfassen

    Akteneinsicht, Dokumente, Zeugen und digitale Daten.

  3. 03
    Strategie mit Ihnen festlegen

    Schweigen, Einlassung, Antrag, Verhandlung oder Rechtsmittel.

Klare Antworten

Häufige Fragen zur Strafverteidigung

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

So früh wie möglich, sobald Sie als Beschuldigter kontaktiert werden, eine Durchsuchung läuft, eine Festnahme erfolgt oder ein gerichtliches Schreiben zugestellt wurde. Frühe Beratung verhindert vorschnelle Aussagen und sichert Fristen.

Muss ich mich gegenüber der Polizei erklären?

Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen. Ob später eine schriftliche oder mündliche Einlassung sinnvoll ist, sollte erst nach Akteneinsicht und einer belastbaren Beweisprognose entschieden werden.

Kann Chilcott Rechtsanwälte mich bundesweit verteidigen?

Ja. Wir verteidigen Sie bundesweit und stehen Ihnen auch bei Gerichtsterminen und persönlichen Besprechungen vor Ort zur Seite.

Was sollte ich beim ersten Anruf bereithalten?

Hilfreich sind Rückrufnummer, Behörde oder Gericht, Aktenzeichen, Schreiben und eine laufende Frist. Den Vorwurf müssen Sie beim ersten Kontakt noch nicht im Detail schildern.

Welche Folgen gehören außer der Strafe in die Verteidigungsstrategie?

Je nach Verfahren können Fahrerlaubnis, Beruf oder Beamtenstatus, Aufenthalt, Gewerbe, Vermögenseinziehung, Register, Bewährung, Familie und öffentliche Reputation eine zentrale Rolle spielen.

Jetzt persönlich sprechen

Welches Schreiben oder welche Maßnahme liegt Ihnen vor?

Nennen Sie uns kurz Verfahrensstand, Behörde, Aktenzeichen und laufende Frist. Im Akutfall rufen Sie direkt an.

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