Onlinehandel und Warenbetrug
Angebot, Liefermöglichkeit, Versand, Rückzahlung, Plattformkommunikation und Zugriff auf das Nutzerkonto entscheiden darüber, ob ein strafbarer Plan oder ein zivilrechtlich gescheitertes Geschäft vorliegt.
Akutfall? Keine Angaben zur Sache. Nichts unterschreiben. Direkt anrufen.
24/7: 040 22 8686 600Betrugsvorwurf anhand der Tatmerkmale prüfen
Nicht jede gescheiterte Zahlung, nicht erfüllte Leistung oder falsche Erwartung ist Betrug. Strafrechtlich müssen insbesondere Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Schaden und Vorsatz zusammenpassen. Verträge, Kommunikation und wirtschaftlicher Ablauf sind deshalb vollständig zu rekonstruieren.
Äußern Sie sich nicht vorschnell zu Absichten, Zahlungsfähigkeit oder Vertragsabsprachen. Sichern Sie vollständige Kommunikation, Verträge, Kontobelege und Leistungsnachweise. Wir prüfen nach Akteneinsicht, welche Tatbestandsmerkmale die Ermittlungsbehörden tatsächlich belegen können.
Jetzt sofort
Keine nachträglichen Nachrichten verfassen, die frühere Absichten vermeintlich erklären sollen.
Verträge, Angebote, Chats, E-Mails, Zahlungen und erbrachte Leistungen vollständig und unverändert sichern.
Vorladung, Anhörung, Kontosperre oder Durchsuchung sofort mit Aktenzeichen prüfen lassen.
Typische Konstellationen
Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.
Angebot, Liefermöglichkeit, Versand, Rückzahlung, Plattformkommunikation und Zugriff auf das Nutzerkonto entscheiden darüber, ob ein strafbarer Plan oder ein zivilrechtlich gescheitertes Geschäft vorliegt.
Im Mittelpunkt steht häufig die Absicht bereits beim Vertragsschluss. Spätere Zahlungsschwierigkeiten beweisen nicht automatisch, dass Leistung oder Zahlung von Anfang an nicht gewollt war.
Formulare, Mitteilungspflichten, Kenntnis, Beratung und Schadensberechnung müssen genau zugeordnet werden. Komplexe Bescheide dürfen nicht ohne Weiteres mit Vorsatz gleichgesetzt werden.
Mehrere Vorgänge können den gesetzlichen Rahmen erheblich verändern. Trotzdem muss jeder Einzelfall mit konkreter Täuschung, Schaden, Beteiligung und Vorsatz bewiesen werden.
Verteidigungsstrategie
Ermittlungsakten verkürzen komplexe Abläufe oft auf Anzeige und Zahlung. Wir rekonstruieren, welche Informationen wann vorlagen, wer gehandelt hat und welche Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Täuschung, Irrtum, Verfügung, Schaden, Bereicherungsabsicht und Vorsatz werden für jeden behaupteten Vorgang separat geprüft.
Vertrag, Kommunikation, Zahlung, Leistung, Reklamation und Rückabwicklung werden in einer belastbaren Zeitleiste zusammengeführt.
Account, Konto, Gerät oder Unternehmensrolle belegen nicht automatisch, wer welche Erklärung mit welchem Wissen abgegeben hat.
Schadenshöhe, Rückzahlungen, Einziehung, Arrest, Register- und Berufsfolgen werden neben der Schuldfrage bearbeitet.
Anwaltliche Einordnung
Zivilrechtliche Pflichtverletzung und strafbarer Betrug können denselben Ausgangspunkt haben, folgen aber unterschiedlichen Voraussetzungen. Entscheidend ist insbesondere, ob bereits im maßgeblichen Zeitpunkt vorsätzlich getäuscht wurde.
Rückzahlung oder Schadenswiedergutmachung kann wichtig sein, beseitigt einen Vorwurf aber nicht automatisch. Sie sollte so gestaltet werden, dass sie wirtschaftlich sinnvoll ist und die Verteidigungsposition berücksichtigt.
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.
24 Stunden erreichbar · bundesweite Verteidigung
Klare Antworten
Nein. Für Betrug müssen weitere Voraussetzungen, insbesondere vorsätzliche Täuschung und ein dadurch verursachter Vermögensschaden, nachweisbar sein. Reine Zahlungsunfähigkeit genügt nicht automatisch.
Eine Zahlung kann sinnvoll sein, sollte aber mit der Verteidigung abgestimmt werden. Verwendungszweck, Begleittext und Wirkung auf Schadens- und Vorsatzfragen können bedeutsam sein.
Sie können Absprachen und Wissen belegen, müssen aber vollständig, zeitlich richtig und im Gesprächskontext ausgewertet werden. Einzelne Screenshots sind oft unvollständig.
Vermögenswerte können unter gesetzlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer späteren Einziehung arrestiert oder gepfändet werden. Berechnung und Verhältnismäßigkeit sind prüfbar.
Nein. Zahlreiche Vorgänge können ein Indiz sein, ersetzen aber nicht die Prüfung der gesetzlichen Merkmale und der Absicht, sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.