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Strafbefehl zugestellt

Strafbefehl erhalten: Einspruch, Frist und Verteidigung

Ein Strafbefehl ist keine bloße Zahlungsaufforderung. Ohne rechtzeitigen Einspruch wird er rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Deshalb müssen Zustellung, Tatvorwurf, Beweislage, Tagessatzhöhe und sämtliche Nebenfolgen sofort gemeinsam geprüft werden.

Kurzantwort

Was Sie jetzt wissen sollten

Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann den gesamten Strafbefehl oder einzelne Punkte betreffen. Sichern Sie den gelben Umschlag und lassen Sie vor Ablauf der Frist prüfen, welcher Umfang taktisch sinnvoll ist.

Jetzt sofort

Drei Schritte, die Ihre Position schützen.

  1. 01

    Zustellungsumschlag und Datum sichern; die Zwei-Wochen-Frist nicht bis zum letzten Tag ausreizen.

  2. 02

    Strafbefehl, Anlagen und frühere Schreiben vollständig an die Verteidigung übermitteln.

  3. 03

    Nicht vorschnell zahlen: Eine Zahlung ersetzt keinen wirksamen Einspruch und klärt die Rechtsfolgen nicht.

Typische Konstellationen

Worauf es in dieser Lage ankommt.

Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.

Geldstrafe und Tagessatzhöhe

Neben der Zahl der Tagessätze bestimmt die geschätzte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Gesamtsumme. Eine Beschränkung auf die Tagessatzhöhe kann sinnvoll sein, wenn nur diese Berechnung fehlerhaft ist.

Fahrverbot oder Fahrerlaubnis

Verkehrsbezogene Folgen können beruflich schwerer wiegen als die Geldstrafe. Einspruchsumfang und Hauptverhandlung müssen deshalb die Mobilität ausdrücklich einbeziehen.

Eintragungen und Beruf

Register- und Führungszeugnisfolgen hängen nicht allein von der Gesamtsumme ab. Beamtenrecht, Gewerbe, Aufenthalt und berufsrechtliche Pflichten können zusätzliche Risiken schaffen.

Versäumte Frist

Bei unverschuldeter Fristversäumung kann Wiedereinsetzung geprüft werden. Dafür gelten eigene kurze Fristen und Darlegungspflichten; die Sache muss deshalb sofort bearbeitet werden.

Verteidigungsstrategie

Nicht nur fragen, ob Einspruch möglich ist – sondern wogegen

Ein umfassender Einspruch eröffnet andere Chancen und Risiken als eine gezielte Beschränkung. Die Entscheidung folgt aus Akte, Beweisprognose und persönlichen Nebenfolgen.

Frist sichern

Wir dokumentieren die Zustellung und legen den Einspruch rechtzeitig in einer nachweisbaren Form ein.

Akte prüfen

Zeugen, Urkunden, Berechnungen und rechtliche Voraussetzungen des Tatvorwurfs werden vollständig ausgewertet.

Umfang festlegen

Gesamte Schuldfrage, Rechtsfolgen, Tagessatzhöhe oder einzelne Nebenfolgen können unterschiedliche Verteidigungswege erfordern.

Hauptverhandlung vorbereiten

Wir erklären persönliche Anwesenheit, Vertretungsmöglichkeiten, Beweisaufnahme und das Risiko einer abweichenden Entscheidung.

Anwaltliche Einordnung

Ein Einspruch ist eine strategische Entscheidung, kein Automatismus

Das Gericht ist bei einem zulässigen Einspruch grundsätzlich nicht an den Inhalt des Strafbefehls gebunden, soweit der Einspruch reicht. Chancen und mögliches Verschlechterungsrisiko müssen deshalb ehrlich besprochen werden.

Manchmal ist eine Beschränkung sinnvoll, manchmal würde sie wichtige Verteidigungsrechte abschneiden. Die Ermittlungsakte liefert die Grundlage für diese Abwägung.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.

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Klare Antworten

Häufige Fragen

Wie lange läuft die Einspruchsfrist beim Strafbefehl?

Grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Maßgeblich ist nicht das Datum des Strafbefehls, sondern die wirksame Zustellung. Bewahren Sie den Zustellungsumschlag auf.

Kann ich Einspruch per E-Mail einlegen?

Eine gewöhnliche E-Mail genügt den gesetzlichen Formanforderungen regelmäßig nicht. Nutzen Sie eine rechtssichere Form oder lassen Sie den Einspruch durch die Verteidigung einlegen.

Kann der Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden?

Ja, eine Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte ist möglich. Ob sie sinnvoll ist, hängt davon ab, ob auch Tatvorwurf, Tagessatzzahl oder Nebenfolgen angegriffen werden sollen.

Kommt es nach dem Einspruch immer zur Hauptverhandlung?

Regelmäßig wird Termin bestimmt. Bei einer Beschränkung auf die Tagessatzhöhe kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entschieden werden.

Kann ich den Einspruch später zurücknehmen?

Eine Rücknahme ist grundsätzlich möglich; nach Beginn der Hauptverhandlung kann dafür die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich sein. Vorher sollten Kosten und Rechtsfolgen geprüft werden.