Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahrereigenschaft, Unfallbeteiligung, Wahrnehmung, Wartepflicht und nachträgliche Feststellungen sind getrennt zu prüfen. Ein Zettel am Fahrzeug erledigt die gesetzlichen Pflichten nicht automatisch.
Akutfall? Keine Angaben zur Sache. Nichts unterschreiben. Direkt anrufen.
24/7: 040 22 8686 600Strafvorwurf und Fahrerlaubnis gemeinsam verteidigen
Im Verkehrsstrafrecht laufen häufig zwei Risiken parallel: der strafrechtliche Vorwurf und der Verlust der Fahrerlaubnis. Wer beruflich oder familiär auf das Auto angewiesen ist, braucht deshalb eine Strategie, die Beweise, Fahrerlaubnismaßnahmen und persönliche Folgen von Anfang an verbindet.
Machen Sie nach einer Beschuldigtenbelehrung keine Angaben zum Fahrverhalten, Konsum oder Unfallablauf, bevor die Akte bekannt ist. Sichern Sie Schreiben, Messunterlagen und Zustellungsdaten. Bei vorläufiger Führerscheinentziehung oder Beschlagnahme des Führerscheins ist eine sofortige Prüfung sinnvoll.
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Keine spontane Erklärung zu Fahrer, Konsum, Wartezeit oder Wahrnehmung des Unfalls abgeben.
Führerscheinmaßnahmen, Blutentnahme, Unfallunterlagen und Zeugenangaben dokumentieren.
Berufliche Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis früh mit belastbaren Nachweisen belegen.
Typische Konstellationen
Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.
Fahrereigenschaft, Unfallbeteiligung, Wahrnehmung, Wartepflicht und nachträgliche Feststellungen sind getrennt zu prüfen. Ein Zettel am Fahrzeug erledigt die gesetzlichen Pflichten nicht automatisch.
Blutwerte allein beantworten nicht jede Frage. Zeitpunkt, Fahrfehler, Ausfallerscheinungen, Nachtrunk, Konsumangaben und die ordnungsgemäße Probenbehandlung können erheblich sein.
Neben einem grob verkehrswidrigen oder fahruntüchtigen Verhalten muss eine konkrete Gefahr für Menschen oder bedeutende fremde Sachen nachgewiesen werden.
Fahrer, Halter, Vorsatz, ausländische Fahrerlaubnis, Sperre und konkrete Erlaubnisklasse sind sorgfältig zu unterscheiden. Auch das Zulassen des Fahrens kann strafbar sein.
Verteidigungsstrategie
Wir prüfen nicht nur die drohende Strafe, sondern auch vorläufige Entziehung, Sperrfrist, Fahrverbot, Versicherung und berufliche Auswirkungen.
Zeugen, Video, Spuren, Halterdaten und Einlassungen werden darauf geprüft, was sie zur konkreten Fahrereigenschaft und zum Ablauf beweisen.
Zeitpunkte, Proben, Gutachten und mögliche Rückrechnung werden fachlich und rechtlich eingeordnet.
Wir greifen vorläufige Maßnahmen an, wenn die Voraussetzungen fehlen, und bereiten Nachweise zur persönlichen Bedeutung der Mobilität vor.
Strafe, Punkte, Versicherung, Arbeitsverhältnis und spätere Neuerteilung werden in eine abgestimmte Lösung einbezogen.
Anwaltliche Einordnung
Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich verschieden. Bei der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; eine neue Erteilung kommt regelmäßig erst nach Ablauf einer Sperrfrist in Betracht.
Frühe, ungeprüfte Angaben zum Unfall oder Konsum können sowohl das Strafverfahren als auch die Fahrerlaubnisakte prägen. Deshalb koordinieren wir beide Ebenen von Beginn an.
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Klare Antworten
Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen. Angaben zur Fahrereigenschaft sollten nicht spontan erfolgen; zunächst ist zu prüfen, welche Beweise unabhängig von Ihrer Aussage existieren.
Ja, § 142 StGB setzt nicht generell einen hohen Schaden voraus. Umfang der Warte- und Feststellungspflichten sowie mögliche Privilegierungen hängen vom konkreten Unfall ab.
Beim Fahrverbot ruht die Fahrberechtigung für eine bestimmte Zeit. Bei der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis und muss nach der Sperrfrist neu beantragt werden.
Ja. § 111a StPO erlaubt unter Voraussetzungen eine vorläufige Entziehung. Dagegen kann vor Abschluss des Strafverfahrens vorgegangen werden.
Nein. Sie ist wichtig, ersetzt aber nicht die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen. Bei festgestellter Ungeeignetheit gelten andere Maßstäbe als bei einem Fahrverbot.