Besitz und Zuordnung
Fundort, Zugriffsbereich, Mitbewohner und tatsächliche Sachherrschaft müssen sauber von bloßer räumlicher Nähe getrennt werden.
Akutfall? Keine Angaben zur Sache. Nichts unterschreiben. Direkt anrufen.
24/7: 040 22 8686 600BtMG und KCanG – Menge allein erklärt nicht den Fall
Drogenstrafverfahren reichen vom Besitzsvorwurf bis zu komplexen Ermittlungen wegen Handeltreibens, Einfuhr oder organisierter Strukturen. Häufig entscheiden Wirkstoffmenge, Tatbeitrag, digitale Kommunikation und die rechtliche Zuordnung von Fundorten.
Äußern Sie sich nicht zu Herkunft, Eigentum, Abnehmern oder anderen Beteiligten, bevor die Akte bekannt ist. Auch vermeintlich entlastende Erklärungen können Besitzwissen oder Tatbeteiligung bestätigen.
Jetzt sofort
Keine Angaben zu Substanzen, Mengen, Preisen oder Kontakten machen.
Keine Chats löschen und keine Beteiligten warnen oder kontaktieren.
Sicherstellungslisten, Durchsuchungsbeschluss und Führerscheinmaßnahmen prüfen lassen.
Typische Konstellationen
Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.
Fundort, Zugriffsbereich, Mitbewohner und tatsächliche Sachherrschaft müssen sauber von bloßer räumlicher Nähe getrennt werden.
Der Begriff wird weit ausgelegt. Kommunikation, Geldflüsse, Verpackung und Zeugenaussagen werden auf konkreten Tatbeitrag und Vorsatz geprüft.
Kenntnis von Art und Menge, Beteiligungsrolle und mögliche Abhängigkeiten sind für Schuldspruch und Rechtsfolgen wesentlich.
Strafverfahren, Ordnungswidrigkeit und Fahrerlaubnisrecht können parallel laufen. Blutwerte und Konsumangaben haben deshalb Mehrfachwirkung.
Verteidigungsstrategie
Neben der Frage, ob eine Tat bewiesen werden kann, entscheiden Stoff, Wirkstoffgehalt, Menge, Rolle und persönliche Situation über den gesetzlichen Rahmen.
Wir klären, wo, wie und bei wem Gegenstände gefunden wurden und ob die Zuordnung beweissicher ist.
Chats, Telefonkontakte und Zahlungen müssen vollständig, zeitlich richtig und ohne vorschnelle Deutung bewertet werden.
Bruttogewicht, Wirkstoffgutachten und nicht geringe Menge dürfen nicht vermischt werden.
Abhängigkeit, Behandlung, Aufklärungshilfe und stabile Lebensführung können für Verfahrensziel und Rechtsfolgen relevant sein.
Anwaltliche Einordnung
Das Konsumcannabisgesetz hat die Rechtslage verändert, aber nicht jedes Verhalten legalisiert. Alter, Menge, Ort, Weitergabe und grenzüberschreitende Vorgänge bleiben entscheidend.
Wir prüfen deshalb die im Tatzeitraum geltende und die aktuell günstigere Rechtslage sowie mögliche Auswirkungen auf laufende oder abgeschlossene Verfahren.
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.
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Klare Antworten
Nein. Besitzgrenzen, Anbau, Weitergabe, Schutzbereiche und Minderjährigenschutz bleiben geregelt. Ein konkreter Vorwurf muss nach Tatzeit und Umständen geprüft werden.
Eine unvorbereitete Aussage kann Sie selbst belasten und ist selten kontrollierbar. Aussagen zu Beteiligten oder Herkunft gehören in eine abgestimmte Gesamtstrategie.
Sie bezieht sich regelmäßig auf die Wirkstoffmenge, nicht allein das Bruttogewicht. Grenzwerte unterscheiden sich nach Stoff und Rechtsprechung.