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Nach dem Urteil beginnt der Fristenlauf

Strafverteidigung in Berufung und Revision

Ein Urteil muss nicht das letzte Wort sein. Berufung und Revision verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele und folgen unterschiedlichen Regeln. Noch bevor die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, können entscheidende Fristen laufen.

Kurzantwort

Was Sie jetzt wissen sollten

Berufung und Revision müssen grundsätzlich binnen einer Woche nach Verkündung eingelegt werden. Die Berufung eröffnet regelmäßig eine neue Tatsacheninstanz; die Revision prüft Rechtsfehler des Urteils und des Verfahrens.

Jetzt sofort

Drei Schritte, die Ihre Position schützen.

  1. 01

    Tag der Urteilsverkündung und bisherige Rechtsmittelerklärung notieren.

  2. 02

    Urteil, Sitzungsprotokoll und Verteidigungsunterlagen unverzüglich sichern.

  3. 03

    Keine Beschränkung oder Rücknahme erklären, bevor Ziel und Erfolgsaussichten geprüft sind.

Typische Konstellationen

Worauf es in dieser Lage ankommt.

Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.

Berufung gegen amtsgerichtliches Urteil

Zeugen und Beweise können erneut behandelt werden. Die Verteidigung kann das Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht neu strukturieren.

Sprungrevision

Statt Berufung kann gegen bestimmte Urteile unmittelbar Revision eingelegt werden. Das ist eine strategische Entscheidung mit begrenzter Fehlerkontrolle.

Revision gegen landgerichtliches Urteil

Die Revisionsbegründung muss Rechtsfehler präzise darlegen. Verfahrensrügen unterliegen strengen Form- und Darlegungsanforderungen.

Rechtsmittelbeschränkung

Eine Beschränkung auf Strafe oder bestimmte Taten kann sinnvoll sein, schneidet aber andere Angriffsmöglichkeiten ab und muss bewusst erfolgen.

Verteidigungsstrategie

Rechtsmittel beginnen mit einer nüchternen Fehleranalyse

Wenn sich das Urteil für Sie falsch oder ungerecht anfühlt, nehmen wir das ernst. Wir prüfen genau, ob Verfahrensfehler, lückenhafte Urteilsgründe oder andere Rechtsfehler einen erfolgreichen Angriff ermöglichen.

Frist sichern

Zunächst wird das statthafte Rechtsmittel rechtzeitig und ohne vorschnelle Festlegung eingelegt.

Ziel bestimmen

Freispruch, neue Beweisaufnahme, geringere Strafe oder Korrektur einzelner Rechtsfolgen erfordern unterschiedliche Wege.

Unterlagen rekonstruieren

Urteil, Protokoll, Anträge, Beschlüsse und der Ablauf der Hauptverhandlung werden systematisch ausgewertet.

Risiken erklären

Verschlechterungsverbot, Anschlussrechtsmittel, Kosten und Dauer werden offen in die Entscheidung einbezogen.

Anwaltliche Einordnung

Klare Einschätzung Ihrer Chancen und nächsten Schritte

Eine Revision ist kein dritter Tatsachenprozess. Ihr Erfolg hängt davon ab, ob Rechtsfehler ordnungsgemäß gerügt werden können und das Urteil auf ihnen beruht.

Wir benennen deshalb klar, welche Angriffspunkte tragfähig sind und welche Erwartungen das jeweilige Rechtsmittel realistisch erfüllen kann.

Jetzt persönlich sprechen

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie reagieren.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.

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Klare Antworten

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich Berufung oder Revision einlegen?

Grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils. Bei Abwesenheit oder besonderen Zustellungslagen können Einzelheiten abweichen; warten Sie nicht auf die schriftlichen Gründe.

Kann die Strafe im Rechtsmittel höher werden?

Wenn nur der Angeklagte oder zu seinen Gunsten Rechtsmittel einlegt, gilt grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot. Legt auch die Staatsanwaltschaft zuungunsten Rechtsmittel ein, kann sich die Risikolage ändern.

Braucht die Revisionsbegründung einen Anwalt?

Revisionsanträge und Begründung müssen in der gesetzlich vorgesehenen Form angebracht werden. Wegen der strengen Anforderungen ist spezialisierte anwaltliche Bearbeitung regelmäßig entscheidend.