Zwischenverfahren
Vor der Eröffnung des Hauptverfahrens prüfen wir, ob Tatverdacht, Beweismittel und rechtliche Bewertung die Anklage tragen und welche Einwendungen oder Beweiserhebungen jetzt sinnvoll sind.
Akutfall? Keine Angaben zur Sache. Nichts unterschreiben. Direkt anrufen.
24/7: 040 22 8686 600Vor Gericht zählt Vorbereitung
Mit Anklage und möglichem Eröffnungsbeschluss steigt der Handlungsdruck. Jetzt müssen die Möglichkeiten des Zwischenverfahrens genutzt, Beweise neu bewertet und die Ziele einer möglichen Hauptverhandlung realistisch festgelegt werden.
Auch nach einer Anklage ist eine wirksame Verteidigung möglich: durch Einwendungen im Zwischenverfahren, Beweisanträge, eine vorbereitete Aussageentscheidung und eine klare Verhandlungsstrategie.
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Keine Kontaktaufnahme mit Zeugen oder Mitbeschuldigten ohne Abstimmung.
Alle bisherigen Schreiben, Datenträger und Terminmitteilungen vollständig bereitstellen.
Typische Konstellationen
Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.
Vor der Eröffnung des Hauptverfahrens prüfen wir, ob Tatverdacht, Beweismittel und rechtliche Bewertung die Anklage tragen und welche Einwendungen oder Beweiserhebungen jetzt sinnvoll sind.
Wir prüfen Tatvorwurf, Beweismittel, Zuständigkeit und rechtliche Bewertung und nehmen gegebenenfalls bereits vor der Eröffnung Stellung.
Aussageverhalten, Zeugenbefragung, Beweisanträge, Verständigungsmöglichkeiten und Schlussvortrag werden nicht improvisiert, sondern vorbereitet.
Fahrerlaubnis, Einziehung, Berufsrecht, Aufenthalt oder Bewährung können wirtschaftlich und persönlich wichtiger sein als die Hauptstrafe.
Verteidigungsstrategie
Freispruch, Einstellung, rechtliche Beschränkung, Verständigung oder möglichst geringe Rechtsfolgen verlangen jeweils eine andere Taktik.
Wir prüfen, was die Anklage tatsächlich beweisen kann und an welchen Punkten Widersprüche, Verwertungsfragen oder alternative Erklärungen bestehen.
Schweigen, schriftliche Einlassung, mündliche Aussage oder Teilgeständnis werden nach Nutzen und Risiko bewertet.
Fragen, Anträge und rechtliche Hinweise werden auf das Verteidigungsziel ausgerichtet und im Termin konsequent verfolgt.
Protokollierung, Widersprüche und Anträge können später für Berufung oder Revision entscheidend sein.
Anwaltliche Einordnung
Auch wenn ein Sachverhalt teilweise eingeräumt wird, bleiben häufig rechtliche Bewertung, Schadenshöhe, Vorsatz, Beteiligungsform und Rechtsfolgen streitig.
Eine gute Verteidigung arbeitet deshalb nicht nur gegen den Vorwurf, sondern für das konkrete persönliche Ziel des Mandanten.
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Klare Antworten
Machen Sie keine unvorbereitete Erklärung. Sichern Sie Anschreiben und Anlagen und lassen Sie Akte, Tatvorwurf, gerichtliche Frist und Möglichkeiten des Zwischenverfahrens sofort prüfen.
Nein. Angeklagte dürfen schweigen. Ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist, sollte erst nach vollständiger Vorbereitung entschieden werden.
Ja, Einstellungen sind auch nach Anklage oder Eröffnung möglich. Voraussetzungen und Folgen hängen von Tatvorwurf, Beweislage und Verfahrensstand ab.