Gericht fordert Benennung
Innerhalb der gesetzten Frist kann regelmäßig ein Verteidiger des Vertrauens benannt werden. Rufen Sie uns kurzfristig an: Wir klären mit Ihnen die Beiordnung und sichern die nächsten Schritte.
Akutfall? Keine Angaben zur Sache. Nichts unterschreiben. Direkt anrufen.
24/7: 040 22 8686 600Notwendige Verteidigung richtig nutzen
Pflichtverteidigung bedeutet nicht, dass das Gericht Ihnen zwingend einen unbekannten Anwalt zuteilt. In vielen Fällen können Sie den gewünschten Strafverteidiger selbst benennen und dessen Beiordnung beantragen.
Ein Pflichtverteidiger wird beigeordnet, wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt – etwa bei bestimmten schweren Vorwürfen, Untersuchungshaft oder wenn die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist. Bedürftigkeit ist nicht die zentrale Voraussetzung.
Jetzt sofort
Frist des Gerichts zur Verteidigerbenennung notieren und sofort Kontakt aufnehmen.
Anklage, Haftbefehl oder gerichtliches Schreiben vollständig übermitteln.
Keinen Verteidiger ungeprüft akzeptieren, wenn Sie selbst jemanden benennen möchten.
Typische Konstellationen
Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.
Innerhalb der gesetzten Frist kann regelmäßig ein Verteidiger des Vertrauens benannt werden. Rufen Sie uns kurzfristig an: Wir klären mit Ihnen die Beiordnung und sichern die nächsten Schritte.
Bei Haft besteht regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung. Schneller persönlicher Kontakt ist für die Haft- und Hauptsachenstrategie entscheidend.
Umfangreiche Akten, Sachverständigengutachten, digitale Beweise oder komplizierte Rechtsfragen können eine Beiordnung begründen.
Ein Wechsel ist möglich, aber an Voraussetzungen gebunden. Vertrauensstörung, Bestellungssituation und Verfahrensstand müssen konkret geprüft werden.
Verteidigungsstrategie
Die Beiordnung verändert weder anwaltliche Unabhängigkeit noch Verschwiegenheit. Entscheidend bleibt das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidiger.
Wir ordnen Tatvorwurf, Straferwartung, Verfahrenslage und persönliche Verteidigungsfähigkeit rechtlich ein.
Der Antrag benennt den gewünschten Rechtsanwalt und die einschlägigen Gründe der notwendigen Verteidigung.
Wir erläutern Pflichtverteidigergebühren, mögliche Differenzvereinbarungen und denkbare spätere Kostentragung.
Fristen, Akteneinsicht und akute Maßnahmen warten nicht auf die formale Beiordnungsentscheidung.
Anwaltliche Einordnung
Die Beiordnung soll ein faires Verfahren sichern. Sie ist keine Prozesskostenhilfe und hängt nicht allein vom Einkommen ab.
Wird der Beschuldigte verurteilt, können die Kosten des Verfahrens einschließlich der Pflichtverteidigervergütung grundsätzlich auferlegt werden. Deshalb klären wir Kosten und Chancen offen.
Jetzt persönlich sprechen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.
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Klare Antworten
Grundsätzlich soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, einen Verteidiger zu benennen. Das Gericht kann von der Benennung nur aus gewichtigen Gründen abweichen.
Nicht allein deshalb. Maßgeblich sind die gesetzlichen Fälle notwendiger Verteidigung, nicht eine allgemeine Bedürftigkeitsprüfung wie bei Prozesskostenhilfe.
Zunächst zahlt die Staatskasse die gesetzlichen Gebühren. Bei einer Verurteilung können diese Kosten später auferlegt werden. Zusätzliche Vereinbarungen müssen transparent besprochen werden.