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Notwendige Verteidigung richtig nutzen

Pflichtverteidiger wählen – Voraussetzungen, Beiordnung und Kosten

Pflichtverteidigung bedeutet nicht, dass das Gericht Ihnen zwingend einen unbekannten Anwalt zuteilt. In vielen Fällen können Sie den gewünschten Strafverteidiger selbst benennen und dessen Beiordnung beantragen.

Kurzantwort

Was Sie jetzt wissen sollten

Ein Pflichtverteidiger wird beigeordnet, wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt – etwa bei bestimmten schweren Vorwürfen, Untersuchungshaft oder wenn die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist. Bedürftigkeit ist nicht die zentrale Voraussetzung.

Jetzt sofort

Drei Schritte, die Ihre Position schützen.

  1. 01

    Frist des Gerichts zur Verteidigerbenennung notieren und sofort Kontakt aufnehmen.

  2. 02

    Anklage, Haftbefehl oder gerichtliches Schreiben vollständig übermitteln.

  3. 03

    Keinen Verteidiger ungeprüft akzeptieren, wenn Sie selbst jemanden benennen möchten.

Typische Konstellationen

Worauf es in dieser Lage ankommt.

Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.

Gericht fordert Benennung

Innerhalb der gesetzten Frist kann regelmäßig ein Verteidiger des Vertrauens benannt werden. Rufen Sie uns kurzfristig an: Wir klären mit Ihnen die Beiordnung und sichern die nächsten Schritte.

Untersuchungshaft

Bei Haft besteht regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung. Schneller persönlicher Kontakt ist für die Haft- und Hauptsachenstrategie entscheidend.

Schwierige Sach- oder Rechtslage

Umfangreiche Akten, Sachverständigengutachten, digitale Beweise oder komplizierte Rechtsfragen können eine Beiordnung begründen.

Verteidigerwechsel

Ein Wechsel ist möglich, aber an Voraussetzungen gebunden. Vertrauensstörung, Bestellungssituation und Verfahrensstand müssen konkret geprüft werden.

Verteidigungsstrategie

Pflichtverteidigung ist vollwertige Strafverteidigung

Die Beiordnung verändert weder anwaltliche Unabhängigkeit noch Verschwiegenheit. Entscheidend bleibt das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidiger.

Voraussetzungen prüfen

Wir ordnen Tatvorwurf, Straferwartung, Verfahrenslage und persönliche Verteidigungsfähigkeit rechtlich ein.

Beiordnung beantragen

Der Antrag benennt den gewünschten Rechtsanwalt und die einschlägigen Gründe der notwendigen Verteidigung.

Vergütung transparent klären

Wir erläutern Pflichtverteidigergebühren, mögliche Differenzvereinbarungen und denkbare spätere Kostentragung.

Verteidigung sofort beginnen

Fristen, Akteneinsicht und akute Maßnahmen warten nicht auf die formale Beiordnungsentscheidung.

Anwaltliche Einordnung

Freie Wahl und Kosten sind getrennte Fragen

Die Beiordnung soll ein faires Verfahren sichern. Sie ist keine Prozesskostenhilfe und hängt nicht allein vom Einkommen ab.

Wird der Beschuldigte verurteilt, können die Kosten des Verfahrens einschließlich der Pflichtverteidigervergütung grundsätzlich auferlegt werden. Deshalb klären wir Kosten und Chancen offen.

Jetzt persönlich sprechen

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie reagieren.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.

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Klare Antworten

Häufige Fragen

Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen?

Grundsätzlich soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, einen Verteidiger zu benennen. Das Gericht kann von der Benennung nur aus gewichtigen Gründen abweichen.

Bekomme ich einen Pflichtverteidiger, weil ich wenig verdiene?

Nicht allein deshalb. Maßgeblich sind die gesetzlichen Fälle notwendiger Verteidigung, nicht eine allgemeine Bedürftigkeitsprüfung wie bei Prozesskostenhilfe.

Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?

Zunächst zahlt die Staatskasse die gesetzlichen Gebühren. Bei einer Verurteilung können diese Kosten später auferlegt werden. Zusätzliche Vereinbarungen müssen transparent besprochen werden.