Akutfall? Keine Angaben zur Sache. Nichts unterschreiben. Direkt anrufen.

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Akutfall – jede Stunde zählt

Strafverteidiger bei Festnahme und Untersuchungshaft

Eine Festnahme trifft Beschuldigte und Angehörige meist unvorbereitet. Jetzt zählen schnelle Erreichbarkeit, eine ruhige Kommunikation und eine Verteidigung, die Haftgrund, Tatverdacht und persönliche Umstände gleichzeitig erfasst.

Kurzantwort

Was Sie jetzt wissen sollten

Machen Sie keine Aussage zur Sache und verlangen Sie unverzüglich anwaltlichen Beistand. Angehörige können ebenfalls einen Strafverteidiger beauftragen und bekannte Angaben zu Aufenthaltsort, Aktenzeichen und Vorführung mitteilen.

Jetzt sofort

Drei Schritte, die Ihre Position schützen.

  1. 01

    Schweigen und ausdrücklich einen Strafverteidiger verlangen.

  2. 02

    Keine Zugangsdaten, Erklärungen oder Einwilligungen vorschnell abgeben.

  3. 03

    Angehörige informieren lassen und bekannte Polizeidienststelle oder Gericht benennen.

Typische Konstellationen

Worauf es in dieser Lage ankommt.

Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.

Vorläufige Festnahme

Wir klären, wo sich die betroffene Person befindet, welche Behörde führt und ob eine richterliche Vorführung bevorsteht.

Haftbefehl

Ein Haftbefehl setzt dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus. Beide Voraussetzungen sowie die Verhältnismäßigkeit sind gesondert zu prüfen.

Vorführung beim Haftrichter

Der erste Termin prägt die weitere Haftsituation. Eine Einlassung darf nur erfolgen, wenn sie nach Akten- und Risikolage sinnvoll vorbereitet ist.

Kontakt zu Angehörigen

Wir erklären den Verfahrensstand, organisieren erforderliche Unterlagen und koordinieren – soweit rechtlich möglich – Besuche und weitere Kommunikation.

Verteidigungsstrategie

Haftverteidigung braucht zwei parallele Strategien

Neben der Verteidigung gegen den Tatvorwurf muss konkret gegen den Haftgrund gearbeitet werden. Persönliche Stabilität und belastbare Alternativen zur Haft sind dabei zentral.

Akten- und Haftlage klären

Wir beschaffen die verfügbaren Unterlagen, prüfen Haftbefehl, Tatverdacht, Flucht- oder Verdunkelungsgefahr und den Verfahrensstand.

Persönliche Bindungen belegen

Wohnung, Familie, Arbeit, Gesundheit und verlässliche Auflagen können für eine Außervollzugsetzung entscheidend sein.

Rechtsbehelf wählen

Haftprüfung und Haftbeschwerde haben unterschiedliche Funktionen. Die Auswahl richtet sich nach Aktenstand, Beweismöglichkeiten und Ziel.

Hauptsache vorbereiten

Eine erfolgreiche Haftstrategie darf die spätere Verteidigung gegen den Tatvorwurf nicht beschädigen.

Anwaltliche Einordnung

Nicht jede schnelle Erklärung ist eine gute Erklärung

Der Wunsch, eine Festnahme sofort durch eine Aussage aufzulösen, ist verständlich. Ohne Kenntnis der Akte kann eine unvollständige oder missverständliche Erklärung die Lage jedoch verschärfen.

Wir trennen deshalb akute Haftfragen von der langfristigen Verteidigungsstrategie und stimmen beide Ebenen aufeinander ab.

Jetzt persönlich sprechen

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie reagieren.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.

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Klare Antworten

Häufige Fragen

Kann ein Angehöriger den Verteidiger beauftragen?

Ja. Angehörige können den Erstkontakt herstellen und die Beauftragung veranlassen. Die Verteidigung selbst wird anschließend mit der beschuldigten Person abgestimmt.

Wann muss eine richterliche Vorführung stattfinden?

Eine festgenommene Person ist unverzüglich, grundsätzlich spätestens am Tag nach der Festnahme, einem Richter vorzuführen. Die konkrete Rechtsgrundlage hängt von der Maßnahme ab.

Was ist der Unterschied zwischen Haftprüfung und Haftbeschwerde?

Bei der Haftprüfung entscheidet das zuständige Gericht nach mündlicher Verhandlung erneut. Die Haftbeschwerde bringt die Sache regelmäßig zum Beschwerdegericht. Welcher Weg passt, hängt vom Einzelfall ab.