Polizeiliche Vorladung
Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung in der Regel nicht folgen. Wir sagen den Termin ab, zeigen die Verteidigung an und prüfen die Ermittlungsakte, bevor über eine Einlassung entschieden wird.
Akutfall? Keine Angaben zur Sache. Nichts unterschreiben. Direkt anrufen.
24/7: 040 22 8686 600Früh verteidigen, bevor sich Fehler festsetzen
Vorladung, Anhörung, Durchsuchung oder Beschlagnahme sind häufig der erste sichtbare Moment eines Ermittlungsverfahrens. Gerade jetzt entscheidet sich, ob belastende Fehler vermieden und entlastende Ansatzpunkte rechtzeitig gesichert werden.
Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei grundsätzlich keine Aussage zur Sache machen. Eine belastbare Verteidigungsentscheidung ist regelmäßig erst nach Akteneinsicht möglich. Wir übernehmen die Kommunikation, beantragen Akteneinsicht und entwickeln auf dieser Grundlage die weitere Strategie.
Jetzt sofort
Keine Angaben zum Tatvorwurf machen – auch keine vermeintlich harmlose Erklärung.
Nichts freiwillig herausgeben oder unterschreiben, ohne den Inhalt geprüft zu haben.
Aktenzeichen, Behörde und erreichbare Kontaktdaten bereithalten und sofort anrufen.
Typische Konstellationen
Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.
Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung in der Regel nicht folgen. Wir sagen den Termin ab, zeigen die Verteidigung an und prüfen die Ermittlungsakte, bevor über eine Einlassung entschieden wird.
Während der Maßnahme gilt: Ruhe bewahren, nicht behindern, aber auch nicht aktiv mitwirken. Wir prüfen Beschluss, Umfang, Sicherstellungen und mögliche Rechtsbehelfe.
Chats, Cloud-Daten, Standortinformationen und Zahlungsströme prägen viele Verfahren. Die Verteidigung muss Herkunft, Vollständigkeit, technische Auswertung und Kontext der Daten prüfen.
Auch ein Anhörungsbogen ist keine Einladung, die eigene Verteidigung spontan zu formulieren. Persönliche Pflichtangaben und Angaben zur Sache sind sorgfältig auseinanderzuhalten.
Verteidigungsstrategie
Wir bringen Ruhe und Klarheit in die Situation. Zuerst schützen wir Sie vor vorschnellen Erklärungen, dann klären wir die Aktenlage und wählen gemeinsam die nächsten Schritte.
Wir stoppen unkoordinierte Kontakte mit den Ermittlungsbehörden und klären Fristen, Maßnahmen und akute Risiken.
Wir prüfen Tatvorwurf, Beweismittel, Zeugen, digitale Spuren, rechtliche Einordnung und mögliche Verfahrensfehler.
Je nach Aktenlage kann das Ziel eine frühe Einstellung, eine begrenzte Einlassung, ein Beweisantrag oder konsequentes Schweigen sein.
Beruf, Fahrerlaubnis, Aufenthaltsstatus, Vermögen und öffentliche Reputation werden in die Strategie einbezogen.
Anwaltliche Einordnung
Viele Verfahren können vor einer Anklage beeinflusst werden. Das setzt voraus, dass die Verteidigung die Ermittlungsakte kennt und gezielt auf Lücken, Widersprüche oder rechtliche Fehlbewertungen reagiert.
Eine Einlassung ist nicht grundsätzlich falsch – aber sie muss zur Beweislage passen, vollständig beherrschbar sein und einem klaren Verteidigungsziel dienen.
Jetzt persönlich sprechen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.
24 Stunden erreichbar · bundesweite Verteidigung
Klare Antworten
Als Beschuldigter grundsätzlich nicht. Bei Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts gelten andere Regeln; lassen Sie die konkrete Ladung deshalb sofort prüfen.
In der Regel dürfen Sie anwaltlichen Beistand kontaktieren, solange die Maßnahme nicht behindert wird. Rufen Sie frühzeitig an und leisten Sie keinen Widerstand.
Geben Sie Passwörter oder Entsperrcodes nicht vorschnell freiwillig heraus. Welche Mitwirkung verlangt werden kann, hängt vom Einzelfall und der Maßnahme ab.