Akutfall? Keine Angaben zur Sache. Nichts unterschreiben. Direkt anrufen.

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Früh verteidigen, bevor sich Fehler festsetzen

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Vorladung, Anhörung, Durchsuchung oder Beschlagnahme sind häufig der erste sichtbare Moment eines Ermittlungsverfahrens. Gerade jetzt entscheidet sich, ob belastende Fehler vermieden und entlastende Ansatzpunkte rechtzeitig gesichert werden.

Kurzantwort

Was Sie jetzt wissen sollten

Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei grundsätzlich keine Aussage zur Sache machen. Eine belastbare Verteidigungsentscheidung ist regelmäßig erst nach Akteneinsicht möglich. Wir übernehmen die Kommunikation, beantragen Akteneinsicht und entwickeln auf dieser Grundlage die weitere Strategie.

Jetzt sofort

Drei Schritte, die Ihre Position schützen.

  1. 01

    Keine Angaben zum Tatvorwurf machen – auch keine vermeintlich harmlose Erklärung.

  2. 02

    Nichts freiwillig herausgeben oder unterschreiben, ohne den Inhalt geprüft zu haben.

  3. 03

    Aktenzeichen, Behörde und erreichbare Kontaktdaten bereithalten und sofort anrufen.

Typische Konstellationen

Worauf es in dieser Lage ankommt.

Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.

Polizeiliche Vorladung

Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung in der Regel nicht folgen. Wir sagen den Termin ab, zeigen die Verteidigung an und prüfen die Ermittlungsakte, bevor über eine Einlassung entschieden wird.

Haus- oder Geschäftsdurchsuchung

Während der Maßnahme gilt: Ruhe bewahren, nicht behindern, aber auch nicht aktiv mitwirken. Wir prüfen Beschluss, Umfang, Sicherstellungen und mögliche Rechtsbehelfe.

Smartphone und digitale Daten

Chats, Cloud-Daten, Standortinformationen und Zahlungsströme prägen viele Verfahren. Die Verteidigung muss Herkunft, Vollständigkeit, technische Auswertung und Kontext der Daten prüfen.

Schriftliche Anhörung

Auch ein Anhörungsbogen ist keine Einladung, die eigene Verteidigung spontan zu formulieren. Persönliche Pflichtangaben und Angaben zur Sache sind sorgfältig auseinanderzuhalten.

Verteidigungsstrategie

Was wir im Ermittlungsverfahren für Sie tun

Wir bringen Ruhe und Klarheit in die Situation. Zuerst schützen wir Sie vor vorschnellen Erklärungen, dann klären wir die Aktenlage und wählen gemeinsam die nächsten Schritte.

1. Lage sichern

Wir stoppen unkoordinierte Kontakte mit den Ermittlungsbehörden und klären Fristen, Maßnahmen und akute Risiken.

2. Akte auswerten

Wir prüfen Tatvorwurf, Beweismittel, Zeugen, digitale Spuren, rechtliche Einordnung und mögliche Verfahrensfehler.

3. Ziel festlegen

Je nach Aktenlage kann das Ziel eine frühe Einstellung, eine begrenzte Einlassung, ein Beweisantrag oder konsequentes Schweigen sein.

4. Nebenfolgen schützen

Beruf, Fahrerlaubnis, Aufenthaltsstatus, Vermögen und öffentliche Reputation werden in die Strategie einbezogen.

Anwaltliche Einordnung

Frühe Weichenstellung statt später Schadensbegrenzung

Viele Verfahren können vor einer Anklage beeinflusst werden. Das setzt voraus, dass die Verteidigung die Ermittlungsakte kennt und gezielt auf Lücken, Widersprüche oder rechtliche Fehlbewertungen reagiert.

Eine Einlassung ist nicht grundsätzlich falsch – aber sie muss zur Beweislage passen, vollständig beherrschbar sein und einem klaren Verteidigungsziel dienen.

Jetzt persönlich sprechen

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie reagieren.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.

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Klare Antworten

Häufige Fragen

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Als Beschuldigter grundsätzlich nicht. Bei Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts gelten andere Regeln; lassen Sie die konkrete Ladung deshalb sofort prüfen.

Darf ich während einer Durchsuchung telefonieren?

In der Regel dürfen Sie anwaltlichen Beistand kontaktieren, solange die Maßnahme nicht behindert wird. Rufen Sie frühzeitig an und leisten Sie keinen Widerstand.

Soll ich mein Smartphone entsperren?

Geben Sie Passwörter oder Entsperrcodes nicht vorschnell freiwillig heraus. Welche Mitwirkung verlangt werden kann, hängt vom Einzelfall und der Maßnahme ab.