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Polizeiliche Vorladung erhalten

Vorladung als Beschuldigter: Was Sie jetzt tun sollten

Eine polizeiliche Vorladung löst verständlicherweise den Wunsch aus, den Vorwurf sofort richtigzustellen. Genau darin liegt häufig das größte Risiko: Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte wissen Sie nicht, welche Aussage, welches Dokument oder welcher digitale Fund den Verdacht ausgelöst hat.

Kurzantwort

Was Sie jetzt wissen sollten

Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei grundsätzlich nicht folgen und dürfen zur Sache schweigen. Eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ist anders zu behandeln. Senden Sie uns das Schreiben mit Zustellungsdatum; wir klären die Ladungsart, übernehmen die Kommunikation und beantragen Akteneinsicht.

Jetzt sofort

Drei Schritte, die Ihre Position schützen.

  1. 01

    Kein telefonisches Vorgespräch mit der Polizei führen und keine Erklärung zur Sache abgeben.

  2. 02

    Vorladung, Umschlag, Aktenzeichen und einen möglichen Termin vollständig sichern.

  3. 03

    Frühzeitig Strafverteidigung beauftragen, damit der Termin und die Akteneinsicht geordnet werden können.

Typische Konstellationen

Worauf es in dieser Lage ankommt.

Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.

Vorladung durch die Polizei

Für Beschuldigte besteht bei einer reinen polizeilichen Vorladung grundsätzlich keine Erscheinenspflicht. Wir prüfen, ob es wirklich bei dieser Ladung bleibt, sagen den Termin gegebenenfalls ab und zeigen die Verteidigung an.

Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht

Hier können Erscheinenspflichten bestehen. Ignorieren Sie das Schreiben nicht, sondern lassen Sie sofort klären, wer geladen hat, in welcher Rolle Sie geführt werden und welche Vorbereitung notwendig ist.

Anhörungsbogen oder Bitte um Rückruf

Auch schriftliche Anhörungen und informelle Anrufe dienen der Sachverhaltsaufklärung. Angaben zur Person sind von Angaben zum Tatvorwurf zu trennen; eine spontane Rechtfertigung ist keine sichere Verteidigungsstrategie.

Wechsel zwischen Zeugen- und Beschuldigtenrolle

Die eigene Rolle kann sich im Verlauf verändern. Sobald die Gefahr einer Selbstbelastung besteht, müssen Auskunfts- und Aussageverhalten besonders sorgfältig geprüft werden.

Verteidigungsstrategie

Von der Vorladung zur kontrollierten Verteidigungsentscheidung

Wir verhindern, dass ein frühes Gespräch die Verteidigung festlegt, bevor die Beweise bekannt sind. Danach entscheiden wir nicht schematisch, sondern nach Aktenlage und Verteidigungsziel.

Ladung einordnen

Wir prüfen Absender, Rolle, Termin, Tatvorwurf und mögliche Folgen des Erscheinens oder Nichterscheinens.

Kommunikation übernehmen

Wir informieren die Behörde über die Verteidigung und schützen Sie vor weiteren unkoordinierten Sachkontakten.

Akteneinsicht auswerten

Aussagen, Anzeigen, Urkunden, Videos und digitale Daten werden vollständig geprüft, bevor eine Reaktion entworfen wird.

Einlassung bewusst wählen

Schweigen, schriftliche Stellungnahme oder Aussage sind Werkzeuge. Wir wählen nur den Weg, der zur Beweislage und zum Ziel passt.

Anwaltliche Einordnung

Schweigen ist kein Schuldeingeständnis

Das Schweigerecht schützt nicht nur Unschuldige vor Missverständnissen, sondern ermöglicht jedem Beschuldigten eine informierte Entscheidung. Ermittlungsbehörden kennen dieses Recht; aus seiner Nutzung darf nicht einfach auf Schuld geschlossen werden.

Eine Einlassung kann später sinnvoll sein. Ihr Wert hängt aber davon ab, ob sie die vollständige Akte berücksichtigt, innere Widersprüche vermeidet und entlastende Tatsachen beweisbar macht.

Jetzt persönlich sprechen

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie reagieren.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.

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Klare Antworten

Häufige Fragen

Muss ich als Beschuldigter zur Polizei gehen?

Bei einer ausschließlich polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht. Anders kann es bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sein. Entscheidend ist der konkrete Absender des Schreibens.

Soll ich den Termin selbst absagen?

Sie können das tun, müssen den Vorwurf dabei aber nicht erörtern. Sicherer ist regelmäßig, wenn die Verteidigung die Kommunikation übernimmt und zugleich Akteneinsicht beantragt.

Kann ich mich durch eine kurze Erklärung entlasten?

Vielleicht – aber ohne Akte lässt sich das nicht zuverlässig beurteilen. Eine unvollständige Erklärung kann Widersprüche erzeugen oder Tatsachen bestätigen, die bislang nicht beweisbar waren.

Was braucht der Strafverteidiger von mir?

Zunächst genügen Vorladung, Aktenzeichen, Absender, Termin, Zustellungsdatum und Ihre sichere Rückrufnummer. Inhaltliche Details werden anschließend vertraulich und strukturiert besprochen.

Bekomme ich selbst Akteneinsicht?

§ 147 StPO sieht auch Rechte eines unverteidigten Beschuldigten vor. In der Praxis ermöglicht die Akteneinsicht über den Verteidiger eine fachliche Auswertung und die Einordnung der gesamten Beweislage.