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Verteidigung für Jugendliche und Heranwachsende

Strafverteidiger im Jugendstrafrecht

Ein Strafverfahren belastet Jugendliche, Heranwachsende und ihre Familien gleichermaßen. Jugendstrafrecht folgt eigenen Zielen und Rechtsfolgen. Schule, Ausbildung, Reifeentwicklung, familiäre Situation und die Möglichkeit einer frühen Verfahrensbeendigung gehören deshalb in die Verteidigung.

Kurzantwort

Was Sie jetzt wissen sollten

Jugendliche und Heranwachsende sollten auch im Beisein ihrer Eltern keine spontane Aussage zum Tatvorwurf machen. Lassen Sie Vorladung und Rolle prüfen. Wir klären, ob Jugendstrafrecht gilt, bereiten den Kontakt zur Jugendgerichtshilfe vor und entwickeln eine Strategie mit Blick auf Verfahren und Zukunft.

Jetzt sofort

Drei Schritte, die Ihre Position schützen.

  1. 01

    Ruhe bewahren und weder bei der Polizei noch in Schule oder Chatgruppen eine Sachdarstellung verbreiten.

  2. 02

    Vorladung, Elternschreiben, Schulunterlagen und mögliche Fristen vollständig sichern.

  3. 03

    Keine Entschuldigungs- oder Wiedergutmachungsaktion ohne Abstimmung beginnen, wenn sie als Geständnis wirken kann.

Typische Konstellationen

Worauf es in dieser Lage ankommt.

Dieselbe Überschrift im Schreiben kann sehr unterschiedliche Beweis- und Risikolagen verbergen. Deshalb prüfen wir jeden Punkt getrennt.

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

Für Jugendliche gilt das Jugendgerichtsgesetz. Reife, Entwicklung, soziales Umfeld und erzieherischer Bedarf prägen Verfahren und Rechtsfolgen stärker als im Erwachsenenstrafrecht.

Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren

Ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, hängt insbesondere von Reifeentwicklung und Tatart ab. Die dafür relevanten Lebensumstände müssen früh belastbar aufgearbeitet werden.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe bringt persönliche Entwicklung und Lebenssituation in das Verfahren ein. Gespräche sollten ernst genommen und in Kenntnis der Verteidigungsstrategie vorbereitet werden.

Schule, Ausbildung und Familie

Disziplinarmaßnahmen, Ausbildungsplatz, Fahrerlaubnis und familiäre Konflikte können parallel zum Strafverfahren entstehen und das sinnvolle Verfahrensziel beeinflussen.

Verteidigungsstrategie

Verantwortung, Entwicklung und Zukunft in Einklang bringen

Die Verteidigung prüft Tatnachweis und Verfahrensrechte ebenso konsequent wie Chancen einer erzieherisch sinnvollen und frühen Lösung.

Alters- und Reifestufe klären

Tatzeit, persönliche Entwicklung, Schule, Ausbildung und soziale Selbstständigkeit werden für die anwendbaren Regeln eingeordnet.

Beweislage prüfen

Gruppendynamik, Chats, Aussagen weiterer Jugendlicher und mögliche wechselseitige Belastungen werden getrennt bewertet.

Diversion vorbereiten

Wo die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen, arbeiten wir auf ein Absehen von Verfolgung oder eine Einstellung ohne Urteil hin.

Folgen sinnvoll gestalten

Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe und Nebenfolgen werden mit der realen Lebenssituation und Zukunftsplanung abgeglichen.

Anwaltliche Einordnung

Frühe Lösungen sind möglich, aber nicht um jeden Preis

Das Jugendstrafrecht eröffnet besondere Möglichkeiten nach §§ 45 und 47 JGG. Ein vorschnelles Geständnis allein, nur um das Verfahren schnell zu beenden, kann dennoch langfristige Nachteile haben.

Eltern sind wichtige Unterstützer. Die vertrauliche anwaltliche Kommunikation mit dem jungen Mandanten und eine klare Rollenverteilung helfen jedoch, widersprüchliche oder gut gemeinte, aber belastende Erklärungen zu vermeiden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir besprechen, welcher Schritt Ihre Position jetzt am besten schützt.

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Klare Antworten

Häufige Fragen

Wann gilt Jugendstrafrecht?

Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Bei Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahren kann es angewendet werden, wenn Reifeentwicklung oder Art der Tat die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Dürfen Eltern bei Gesprächen dabei sein?

Eltern und gesetzliche Vertreter haben im Jugendverfahren besondere Rechte. Zugleich braucht der junge Mandant einen vertraulichen Raum mit seinem Verteidiger. Wie Gespräche gestaltet werden, wird individuell abgestimmt.

Was macht die Jugendgerichtshilfe?

Sie berichtet über Persönlichkeit, Entwicklung und Lebensumstände und kann zu Maßnahmen Stellung nehmen. Ihre Rolle ist nicht mit der Verteidigung identisch.

Kann ein Jugendverfahren eingestellt werden?

Ja. §§ 45 und 47 JGG eröffnen besondere Möglichkeiten, von Verfolgung abzusehen oder ein Verfahren einzustellen. Voraussetzungen und sinnvolle Mitwirkung hängen vom Einzelfall ab.

Droht Jugendlichen ein Eintrag im Führungszeugnis?

Register- und Führungszeugnisfolgen hängen von Art und Höhe der Entscheidung sowie weiteren Einträgen ab. Diese Folgen sollten vor jeder Verfahrenslösung konkret geprüft werden.