Vorladung als Beschuldigter
Bei einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich keine Aussage zur Sache machen. Wir übernehmen den Kontakt und beantragen Akteneinsicht.
Akutfall? Keine Angaben zur Sache. Nichts unterschreiben. Direkt anrufen.
24/7: 040 22 8686 600Chilcott Rechtsanwälte & Strafverteidiger · bundesweit
Vorladung, Hausdurchsuchung, Festnahme, Strafbefehl, Anklage oder Urteil: Rechtsanwalt Markus Chilcott und sein Team übernehmen die Kommunikation, prüfen die Akte und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie.
Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung · transparente Kosten von Anfang an · bundesweite Vertretung

Was ist passiert?
Wählen Sie die Situation, die Ihrem Fall am nächsten kommt. Sie erfahren, was jetzt wichtig ist und wie wir Sie verteidigen können.
Bei einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich keine Aussage zur Sache machen. Wir übernehmen den Kontakt und beantragen Akteneinsicht.
Nicht behindern, aber auch nicht freiwillig mitwirken. Beschluss und Sicherstellungen dokumentieren und sofort anrufen.
Schweigen und anwaltlichen Beistand verlangen. Angehörige können den Verteidigerkontakt unmittelbar herstellen.
Umschlag und Zustellungsdatum sichern. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung.
Aussage, Beweisanträge und Verhandlungsziel gehören anhand der Akte vorbereitet – nicht erst im Gerichtssaal.
Berufung und Revision müssen grundsätzlich binnen einer Woche eingelegt werden. Nicht auf die schriftlichen Gründe warten.
An Ihrer Seite
Ein Strafverfahren kann Freiheit, Beruf, Familie, Fahrerlaubnis, Vermögen und guten Ruf gleichzeitig berühren. Deshalb betrachten wir nicht nur den Tatvorwurf, sondern das, was in Ihrer Situation wirklich auf dem Spiel steht.
Bevor sich unbedachte Aussagen oder Fristversäumnisse festsetzen.
Mit einem klar benannten Ansprechpartner und verständlichen Entscheidungen.
Mit einer Strategie, die Beweise, Verfahren und persönliche Folgen zusammenführt.
Der Tatvorwurf
Erfahren Sie, worauf es bei Ihrem Vorwurf ankommt – von der Beweislage über die Verteidigungsstrategie bis zu möglichen persönlichen Folgen.
Verteidigung beim Vorwurf der Körperverletzung: Aussage gegen Aussage, Notwehr, gefährliche Körperverletzung, Beweise und Nebenfolgen.
Vorladung wegen Betrug erhalten? Verteidigung zu Täuschung, Irrtum, Vermögensschaden, Vorsatz, Onlinehandel und digitalen Beweisen.
Strafverteidigung bei Unfallflucht, Trunkenheit, Drogen im Verkehr, Gefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis – inklusive Führerscheinfolgen.
Jugendstrafrecht für Jugendliche, Heranwachsende und Eltern: Vorladung, Jugendgerichtshilfe, Diversion, Sanktionen und Verteidigungsstrategie.
Diskrete Strafverteidigung im Sexualstrafrecht: Aussage-gegen-Aussage, digitale Beweise, Durchsuchung und sensible Verfahrensführung.
Verteidigung bei BtMG- und KCanG-Vorwürfen: Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, Durchsuchung, digitale Beweise und Führerscheinfolgen.
Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen: Durchsuchung, Unternehmensdaten, Vermögensarrest, interne Abläufe und persönliche Verantwortung.
Verteidigung bei Cybercrime und digitalen Beweisen: Chats, Smartphones, Cloud-Daten, Accounts, Kryptowährungen und forensische Auswertung.
Vom ersten Anruf zur Strategie
Gute Verteidigung beginnt nicht mit einer vorschnellen Aussage, sondern mit gesicherten Informationen und einem nachvollziehbaren Plan.
Tatvorwurf, Verfahrensstand, Fristen und akute Risiken erfassen.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Beweise, Aussagen, digitale Spuren und rechtliche Bewertung vollständig prüfen.
Ziel, Einlassung, Anträge und Verhandlungsführung konsequent aufeinander abstimmen.
Persönlich verantwortlich
Rechtsanwalt Markus Chilcott führt die Kanzlei und verantwortet die strategische Ausrichtung der Strafverteidigung. Sie erfahren, wer Sie persönlich verteidigt, welche Schritte vorgesehen sind und welche Entscheidungen anstehen.
„Sie sollen nicht nur wissen, was wir tun. Sie sollen verstehen, warum es für Ihre Verteidigung der richtige Schritt ist.“Markus Chilcott · Rechtsanwalt und StrafverteidigerDas Verteidigungsteam kennenlernen
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Strafrecht
im AnstellungsverhältnisRechtsanwältin
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in freier Mitarbeit26 Standorte
Vier Zentralstandorte sowie Zweigstellen und Besprechungszentren im gesamten Bundesgebiet – mit direkter Telefonnummer und eigener Standortwebsite.
Weitere 22 Standorte – von Bremen bis Wuppertal – finden Sie im vollständigen Verzeichnis.
Alle Standorte und RufnummernKlare Antworten
Machen Sie zunächst keine Aussage zur Sache und lassen Sie die Vorladung prüfen. Wir übernehmen die Kommunikation, beantragen Akteneinsicht und besprechen erst danach, ob eine Einlassung sinnvoll ist.
Ja. Die Kanzlei übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. Gespräche und Vorbereitung können kurzfristig telefonisch oder digital erfolgen; Gerichtstermine und erforderliche persönliche Einsätze werden fallbezogen organisiert.
Die zentrale Kanzleierreichbarkeit besteht rund um die Uhr. In Akutfällen wie Durchsuchung oder Festnahme sollten Sie direkt anrufen.
Die erste telefonische Einschätzung Ihrer Situation ist kostenfrei. Bevor ein kostenpflichtiges Mandat entsteht, werden Auftrag und Vergütung transparent vereinbart.
Die Kosten hängen von Tatvorwurf, Verfahrensstand, Aktenumfang und notwendigem Aufwand ab. Nach der ersten Einordnung erhalten Sie eine klare Vergütungsvereinbarung; Ratenzahlung kann nach Absprache möglich sein.
Nutzen Sie WhatsApp zunächst für den schnellen Erstkontakt. Besonders sensible Originalunterlagen oder Zugangsdaten sollten Sie erst nach Abstimmung übermitteln.
Direkter Kontakt
Rufen Sie im Akutfall direkt an. Ansonsten genügen zunächst Behörde, Aktenzeichen, Schreiben und eine sichere Rückrufnummer.
24 Stunden erreichbar · bundesweite Verteidigung